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Keine Beteiligung von Ruhr Oel oder BP an der Deponierung von Rußpellets in einer Tongrube

Datum der Veröffentlichung:
28. Juni 2018

Am 22. Juni 2018 teilte die Staatsanwaltschaft Bochum mit, dass wegen des Vorwurfs des unerlaubten Umgangs mit Abfällen („Rußpellets“) ein Ermittlungsverfahren gegen Mitarbeiter der Ruhr Oel GmbH in Gelsenkirchen eingeleitet wurde.

 

BP stellt klar, dass die Vorwürfe dabei nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit seit Monaten laufenden Umweltstrafverfahren stehen, in denen es um die Deponierung von Rußpellets in einer Tongrube in Hünxe geht. Für diese mutmaßliche Straftat verantworten sich der frühere Geschäftsführer der Firma Ökotec und Dritte derzeit vor dem Landgericht Bochum. Weder das Unternehmen Ruhr Oel noch aktuelle oder ehemalige Mitarbeiter sind in dieses Verfahren wegen der mutmaßlich rechtswidrigen Deponierung von Rußpellets einbezogen.

 

„Um es deutlich zu betonen: Wir haben zu keinem Zeitpunkt an einer illegalen Entsorgung der Rußpellets mitgewirkt“, erläutert Marc Schulte, Sprecher des Unternehmens. „Die Deponierung erfolgte ohne unser Wissen. Vielmehr wurden wir hier bewusst und mit hoher krimineller Energie in die Irre geführt.“ Schulte ergänzt: „Auch haben wir uns als Unternehmen weder einen Produktstatus erschlichen noch hat eine angebliche Um- oder Falschdeklaration der Rußpellets stattgefunden, wie immer wieder von Seiten eines Angeklagten behauptet wird.“

 

In dem neu eingeleiteten Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Bochum soll die Rechtsfrage geklärt werden, ob die Einstufung der Rußpellets als sogenanntes Nebenprodukt in den Jahren vor 2015 rechtlich zutreffend war, sofern sie nicht im benachbarten Kraftwerk als Brennstoff eingesetzt wurden. Letzteres ist unstrittig.

 

Die Ruhr Oel GmbH hat die Strafverfolgungsbehörden stets aktiv unterstützt und wird dies auch weiterhin tun.

 

Hintergrundinformationen:

  • Rußpellets werden im Werk Gelsenkirchen-Scholven der Ruhr Oel GmbH als Nebenprodukt der Schwerölvergasung hergestellt. Sie dienen als Energieträger und werden als solcher seit den 1970er Jahren hauptsächlich als Brennstoff in das benachbarte Kraftwerk Scholven geliefert und dort eingesetzt. Der Status als Nebenprodukt wird auch von der Staatsanwaltschaft so anerkannt.
  • Rußpellets können zudem auch in anderen Industrien zur Unterfeuerung genutzt werden.
  • Ein und dasselbe Rußpellet kann, wie jeder andere Stoff auch, abhängig von den Umständen des Umgangs und der weiteren Verwendungsmöglichkeit sowohl Nebenprodukt als auch Abfall sein.
  • Rußpellets, die z.B. aufgrund von bestimmten Merkmalen nicht zur Unterfeuerung vermarktet werden können, werden ordnungsgemäß als Abfall entsorgt. Dabei wird ein mit der Behörde abgestimmter Abfallschlüssel berücksichtigt, der festlegt, in welchen Entsorgungsanlagen die Rußpellets mit welchem Entsorgungsverfahren entsorgt werden können.
  • Die abfallrechtliche und stoffliche Einstufung der Rußpellets ist abhängig von zahlreichen Parametern (eingesetzte Rohöle, Fahrweise von Anlagen im Raffinerieverbund, Änderung der Gesetzeslage) und unterliegt regelmäßigen Überprüfungen und auch Anpassungen. Änderungen von Sicherheitsdatenblättern und auch Abfallschlüsseln spiegeln dies wider.
  • Der gegenwärtig im Umweltverfahren vor dem Landgericht Bochum angeklagte ehemalige Geschäftsführer der Ökotec GmbH ist unter anderem auch im Zusammenhang mit den Rußpellets gemeinsam mit anderen Beteiligten in einem gesonderten Verfahren, an dem die Ruhr Oel als Geschädigte und Nebenklägerin beteiligt war, im Dezember 2015 zu einer mehrjährigen Haftstrafe, u.a. wegen Betruges zu Lasten der Ruhr Oel rechtskräftig verurteilt worden.