Anträge können gestellt werden von gemeinnützigen bzw. ihnen gleichgestellten Organisationen (zum Beispiel öffentlich-rechtliche Körperschaften), die ein Programm bzw. Projekt gegen Jugendarbeitslosigkeit vorhaben.
Unsere Förderregion ist derzeit schwerpunktmäßig das Ruhrgebiet (NRW). Anträge aus den anderen Bundesländern können daher nicht berücksichtigt werden.
Die Deutsche bp Stiftung vergibt grundsätzlich keine Stipendien bzw. finanzielle Unterstützung an Studierenden, Promovierende oder sonstige Privatpersonen.
Wenn Sie einen Antrag stellen wollen, rufen Sie uns bitte vorher an. In diesem Telefonat klären wir ab, ob Ihr Antrag unseren Richtlinien und gegenwärtigen Förderschwerpunkten entspricht.
Kommt es zur Antragstellung, dann erwarten wir insbesondere ein aussagekräftiges Konzept und einen Kosten- und Finanzierungsplan. Die Antragstellung an sich ist formlos. Zu unseren wichtigsten Förderbedingungen gehören: