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Antragstellung

Vom Erstkontakt bis zum Verwendungsnachweis
Antragsstellung Deutsche BP Stiftung

Wer kann Anträge stellen?

Anträge können gestellt werden von gemeinnützigen bzw. ihnen gleichgestellten Organisationen (zum Beispiel öffentlich-rechtliche Körperschaften), die ein Programm bzw. Projekt gegen Jugendarbeitslosigkeit vorhaben.

 

Unsere Förderregion ist derzeit schwerpunktmäßig das Ruhrgebiet (NRW). Anträge aus den anderen Bundesländern können daher nicht berücksichtigt werden.

 

Wer ist nicht antragsberechtigt?

Die Deutsche bp Stiftung vergibt grundsätzlich keine Stipendien bzw. finanzielle Unterstützung an Studierenden, Promovierende oder sonstige Privatpersonen.

 

Wie sollte eine Antragsstellung erfolgen?

Wenn Sie einen Antrag stellen wollen, rufen Sie uns bitte vorher an. In diesem Telefonat klären wir ab, ob Ihr Antrag unseren Richtlinien und gegenwärtigen Förderschwerpunkten entspricht.

Kommt es zur Antragstellung, dann erwarten wir insbesondere ein aussagekräftiges Konzept und einen Kosten- und Finanzierungsplan. Die Antragstellung an sich ist formlos. Zu unseren wichtigsten Förderbedingungen gehören:

 

  • Öffentliche Mittel gehen vor Stiftungsmitteln.
  • Die Gesamtfinanzierung des Projekts muss gesichert sein.
  • In der Regel handelt es sich bei der Förderung durch die Deutsche bp Stiftung um eine Anteilfinanzierung.
  • Fördermittel dürfen nur für den im Zuwendungsbescheid festgelegten gemeinnützigen Zweck verwendet werden.
  • Innerhalb von vier Monaten nach Projektende ist der Verwendungsnachweis einzureichen.