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Angestellte von Tankstellenshops profitieren ab dem 1. Februar 2018 von einem nationalen Gesamtarbeitsvertrag

Datum der Veröffentlichung:
5 febbraio 2018

Angestellte von Tankstellenshops profitieren ab dem 1. Februar 2018 von einem nationalen Gesamtarbeitsvertrag     

Der Verband der Tankstellenshop-Betreiber der Schweiz (VTSS), die Gewerkschaften Unia und Syna sowie der Kaufmännische Verband Schweiz freuen sich über den Entscheid des Bundesrats, den neuen Gesamtarbeitsvertrag (GAV) für die Tankstellenshops allgemeinverbindlich zu erklären. 

Sie bedauern, dass im Tessin die verhandelten Mindestlöhne nicht gelten. Der Gesamtarbeitsvertrag trat am 1. Februar 2018 in Kraft. Er schützt die Arbeitsbedingungen der Angestellten in den Tankstellenshops: Neben der Festsetzung von Mindestlöhnen regelt der GAV insbesondere die Arbeitszeiten und garantiert eine Reihe von Sozialleistungen, wie die Lohnfortzahlung bei Krankheit oder Mutterschaft. 


Der neue GAV für Tankstellenshops ist jedoch der erste allgemeinverbindlich erklärte gesamtschweizerische Gesamtarbeitsvertrag im Detailhandel. Im Kanton Luzern gilt bis Ende 2018 noch der kantonale GAV und ist daher vorläufig vom Geltungsbereich des neuen GAV ausgenommen.

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